Reichsbürger in Rottweil veranstalten Kasperletheater

Wie Reichsdeutsche zum Gericht finden. Quelle: nasared, fotolia.com

Wie Reichsdeutsche zum Gericht finden. Quelle: nasared, fotolia.com

Neues aus Germanitien: Wegen einer offenbar „etwas außer Kontrolle geratenen“ Verkehrssituation bekam nun ein sich selbst außerhalb der Bundesrepublik wähnender Geselle ein Bußgeld aufgebrummt. Er war entgegen einer Einbahnstraße gefahren und hatte sich bei einem Fluchtversuch anschließend ein Handgemenge mit einem Ordnungshüter geliefert. Wie fast alle Reichis in ihren unterschiedlichen Republiken und Königreichen sah auch er eine Verhandlung wegen eines Verkehrsvergehens als die richtige Bühne für die ganz großen Fragen, die in ihren Kreisen gestellt werden. Also legte er Berufung ein und fragte gleich zu Beginn der Verhandlung,  ob sich der Richter auch korrekt (im „reichsdeutschen Sinne“) ausweisen könne.

Um der Kindergartenhaftigkeit ihrer juristischen Vollverpeilung Ausdruck zu verleihen, brachten der Angeklagte und seine drei vor Gericht erschienenen Gesinnungsgenossen eine Puppe mit, die sie mit „juristische Person“ beschrifteten – vermutlich beseelt vom Glauben, selbige sei somit im Falle einer Verurteilung verantwortlich, weil sich der Befugnisbereich der Justiz natürlich gar nicht auf sie als Bürger Germanitiens ausweiten ließe.

Nachdem er sich auch noch weigerte, aktiv an der Verhandlung teilzunehmen, wertete der Richter das flott als Nichterscheinen und beendete den Berufungsprozess noch vor der Verlesung der Anklageschrift. Da die „juristische Person“ abschließend im Gerichtsgebäude blieb, wird sich vermutlich demnächst ein Gerichtsvollzieher mit der Sache herumärgern dürfen.

Quellen:

Schwarzwälder Bote: Reichsbürger erscheint mit Stoffpuppe vor Gericht

 

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