Möchtegern-Realitäten vor Gericht (1)

Sieht seiner Existenz gelassen entgegen: Masernvirus. Quelle: Cynthia Goldsmith/CDC, gemeinfrei

Sieht seiner Existenz gelassen entgegen: Masernvirus.
Quelle: Cynthia Goldsmith/CDC, gemeinfrei

Während uns hierzulande im stillen Kämmerlein alles zu glauben ausdrücklich erlaubt ist, führt die Realitätsverweigerung im Sozialleben im schlimmsten Fall auch mal vor Gericht.

Drei Jahre Gefängnis stehen stehen laut BGH-Urteil jetzt einer Frau und ihrem Lebensgefährten bevor, der auch „Guru von Lonnerstadt“ genannt wird. Dieser meinte nämlich, seine lustige Weltanschauung, laut der man wohl nicht zum Arzt muss, wenn man nur meditiert und hungert, auf den jugendlichen Sohn seiner Lebensgefährtin anwenden zu müssen, der aber leider unter schwerer Mukoviszidose leidet und auf ärztliche Hilfe eigentlich dringend angewiesen war. Mit viel Glück konnte sich der Junge zu seinem leiblichen Vater retten, obwohl sein Zustand bereits potenziell lebensbedrohlich war. Immerhin: Meditieren und wenig essen werden die beiden im Knast sicher recht umfangreich können.

Eher heiterer Natur wird ein bald stattfindender Berufungsprozess sein – nämlich der von Stefan Lanka. Für alle, denen nicht schon beim Namen das Zwerchfell zuckt: Lanka hat früher in diesem Jahr einen Prozess verloren, weil er nicht nur so bescheuert ist, entgegen aller Beweise nicht an die Existenz von Viren zu glauben – sondern weil er auch noch 100.000 € Preisgeld versprochen hat für denjenigen, der ihm die Existenz des Masernvirus beweist. Was dann passierte, war für Gripsinhaber reichlich einfach vorherzusehen:
1. fand sich mit David Bardens ein Arzt, der verschiedene wissenschaftliche Studien einreichte und
2. konnte Lanka das nicht einsehen und wollte nicht zahlen (oder wollte es nicht einsehen und konnte nicht zahlen).
Das Gericht hat dann auch nicht die Weisheit gehabt, Lanka doch seine ganz tollen eigenen Ideen zu glauben – und ebenso bestätigt, dass Bardens auch formal genau den Anforderungen Lankas entsprochen und nun ein Anrecht auf das Geld hätte.
Aber weil Lanka das natürlich auch nicht einsehen kann und weiterhin nicht zahlen will (oder es nicht einsehen will und nicht zahlen kann), ist er in Berufung gegangen, vielleicht weil ihm die bisherigen Gerichtskosten zu gering waren, wer weiß das schon. Der Berufungsprozess wird demnächst stattfinden, berichtet der Südkurier, ein Termin steht aber noch nicht fest.

Quellen:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/bgh-urteil-guru-von-lonnerstadt-muss-drei-jahre-in-haft-1.2594459

http://blog.gwup.net/2015/08/05/bgh-urteil-gegen-guru-alternativmedizin-war-wieder-einmal-beinahe-todlich/

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/langenargen/Masern-Prozess-geht-vor-dem-Stuttgarter-Oberlandesgericht-weiter;art372483,8052765

http://www.suedkurier.de/region/bodenseekreis-oberschwaben/langenargen/Masern-Prozess-geht-vor-dem-Stuttgarter-Oberlandesgericht-weiter;art372483,8052765

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